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   RG, 17.05.1892 - Rep. II. 77/92   

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https://dejure.org/1892,189
RG, 17.05.1892 - Rep. II. 77/92 (https://dejure.org/1892,189)
RG, Entscheidung vom 17.05.1892 - Rep. II. 77/92 (https://dejure.org/1892,189)
RG, Entscheidung vom 17. Mai 1892 - Rep. II. 77/92 (https://dejure.org/1892,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Grundsätze gelten bezüglich der Vertretung in einem Prozesse, in welchem die als gesetzlicher Vertreter einer Partei oder Behörde geladene Person oder Behörde geltend macht, sie sei zur Vertretung nicht befugt? Darf diese Behörde trotzdem die Einrede der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 29, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Vielmehr muss die Klage , als unzulässig abgewiesen werden (RGZ 29, 408 [410]; 134, 94; Rosenberg ZPO 7. Aufl. § 42 III 4).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03

    Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit

    b) Die als (vermeintliche) gesetzliche Vertreter einer verklagten Genossenschaft in den Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind befugt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. RGZ 29, 408; BGHZ 143, 122).

    Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen.

  • LAG Hessen, 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92

    Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH, deren Auflösung in das

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  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

    Bei einer Klage gegen eine nichtexistente Partei, wenn dies bemerkt, aber die Klage nicht zurückgenommen wird, hat ein die Klage abweisendes Urteil mit einer Kostenentscheidung gegen den Kläger zu ergehen, damit die natürliche oder juristische Person, für die im Prozess die Nichtexistenz geltend gemacht wurde, ihre Kostenforderungen in das Festsetzungsverfahren einbringen kann (allg. Meinung: BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528 m.w.N.; RG, Urteil vom 17.5.1892 - II 77/92 -, RGZ 29, 408 (410 f.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 - OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Herget, a.a.O., Rn 2 zu § 91).
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